Wassertechnik

Enthärtung


Ihr Bad ist Ihre Wohlfühl-Oase und die Startbasis in jeden neuen Tag. Ein Ort der Erholung und Entspannung.

Doch leider ist es oftmals so, dass der Genuss nicht sehr lange anhält: Wenn das Wasser einen weißen Schleier auf Fliesen, Armaturen und Glasflächen hinterlässt. Und Ihr wohliges Gefühl schon beim Gedanken an das stundenlange Putzen schwindet.

Schuld daran ist stark kalkhaltiges, also hartes Wasser. Und das ist nicht nur aus Gründen des Komforts problematisch.


Filtertechnik


Der Einbau eines Trinkwasserfilters macht Sinn, denn er bildet eine Barriere am Hauswassereingang für unerwünschte Besucher. Was viele aber nicht wissen: der Einbau eines DVGW-/ÖVGW-​geprüften Filters ist gesetzlich (DIN 1988) sogar vorgeschrieben!

Leckage


Ein Wasserschaden kommt immer überraschend. Denn Verschleißerscheinungen an Ihrem Leitungssystem sind unsichtbar: Lochfraß, Korrosion oder Frost zehren unbemerkt an den Rohren. Außerdem kommt es relativ häufig vor, dass ungeeignete Materialien zusammen verbaut werden oder die Zusammensetzung des Wassers den schnellen Verschleiß begünstigt. Sichtbar werden diese Probleme erst, wenn es zu spät ist – und die Wohnung unter Wasser steht. Die Folgekosten eines Wasserschadens sind kaum abzuschätzen.

Wussten Sie übrigens: Ihre Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden keinen Cent, wenn Sie länger als 72 Stunden außer Haus sind und das Wasser nicht abgestellt hatten.


Wasserhygiene


Umkehr Osmose System reinigt ohne chemische Zusatzstoffe und hält Schadstoffe, Bakterien und Keime zu 99,99 % zurück.

Reines Wasser für den besten Geschmack von Getränken und Essen.

Für Trinkwasser bis 30°C.


Trinkwasserprobenentnahme


Horror-Keime im Trinkwasser/ Regelmäßige Tests auf Legionellen als wichtiges Leitbakterium sind Pflicht

Legionellen sind Bakterien, die im Trinkwasser leben. Sie können sich im warmen Trinkwasser vermehren und unter Umständen schwerwiegende Erkrankungen verursachen. Aus diesem Grund wurde der Parameter Legionellen bei der Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinwV2001) berücksichtigt.

Welche Anlagen sind betroffen?

Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgeben, über Duschen oder andere Aerosol-erzeugende Einrichtungen verfügen und eine Großanlage zur Wassererwärmung im Sinne der Definition nach DVGW Arbeitsblatt W 551 darstellen.

Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung ist danach eine Anlage mit einem Speichervolumen von über 400 Litern und/oder einem Rohrleitungsvolumen von über 3 Liter zwischen dem Ausgang der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle. Zirkulationsleitungen werden nicht mit eingerechnet.

Am 14.12.2012 ist die zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinwV) in Kraft getreten. Sie beinhaltet vor allem für Betreiber von Mietobjekten mit Großanlagen für die Trinkwassererwärmung wichtige Neuerungen. Die Informationspflichten gegenüber Gesundheitsamt und Mietern wurden ausgeweitet und für den gewerblichen Bereich die Verantwortung für Untersuchungen auf den Betreiber verlagert.

Am 9.Januar 2018 ist die Neuordnung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Mit der Neuerung der trinkwasserrechtlichen Vorschriften verfolgt der Gesetzgeber die Umsetzung der EU-Richtlinien für die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Weiteres Ziel ist die Verbesserung im Gesundheits- und Verbraucherschutz.

Wer ist für den Betreiber Ansprechpartner bei vermuteten Belastungen einer Trinkwasser-Installation?

Neben Gesundheitsamt, Untersuchungsinstitut oder Wasserversorger ist die MJS Heizungstechnik GmbH Ihr qualifizierter SHK-Fachhandwerksbetrieb und Ansprechpartner.

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